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Eichung/Nacheichung
Wir sind für Sie da!
Die Eichung/Konformitätsbewertung bei Neufahrzeugen gehört bei uns mit zum Tagesgeschäft.
Bei der Fertigung eines Tankwagens gehört die Konformitätserklärung/Eichung zu einem der wichtigsten Arbeitsschritte und es wird sichergestellt, dass die im Tankfahrzeug verbaute Messanlage den Anforderungen der zugehörigen Baumusterprüfbescheinigung entspricht und somit die Konformität zur MID-Richtlinie, bzw. national zur MessEV, gewährleistet ist.
Nacheichung
"Gemäß § 34 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die Eichfrist eines Messgeräts
grundsätzlich zwei Jahre, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." - Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen
Tankfahrzeuge mit einem Harnstoff-, Durchfluss-, oder Peilstab-Messsystem fallen unter diese Bestimmung und sind einer wiederkehrenden Qualitätsprüfung zu unterziehen. Die Eichfrist beginnt mit dem Tag des Inverkehrbringens bzw. der Eichung und muss in dem Jahr wiederholt werden, in dem die Frist rechnerisch endet. Als Betreiber eines Tankwagens mit entsprechendem Messsystem sind Sie dazu verpflichtet, diese Prüfungen fristgerecht und ordnungsgemäß durchzuführen.
Zu verwendendes Prüfmedium
Harnstoffmessanlagen werden erstmalig mit Wasser und wiederkehrend mit wässriger Harnstofflösung geprüft. Durchflussmessanlagen und Peilstäbe für Mineralölprodukte werden erstmalig und wiederkehrend mit Petroleum geprüft auf Kundenwunsch auch mit Benzin oder Diesel.
Unser Angebot für Sie:
Damit Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihr Tages- und Kerngeschäft konzentrieren können, verstehen wir uns auch im Falle dieser wiederkehrenden Qualitätsprüfung als kompetenter Partner und bieten Ihnen den Service, dass unter Rücksprache mit Ihnen, die Anmeldung und Durchführung dieser Prüfungen voll und ganz durch unser Unternehmen übernommen wird.